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Wenn Pflege zur Realität wird: So handeln Sie für Ihre Zukunft

  • Autorenbild: IMROT
    IMROT
  • 30. Okt.
  • 4 Min. Lesezeit

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was passiert, wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer unerwartet ins Pflegeheim müssen? Was geschieht mit Ihrem Eigenheim? Wie werden die hohen Pflegekosten finanziert? Und was kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner in dieser finanziell und emotional herausfordernden Situation tun, um Ihr Zuhause zu schützen?


In unserem Blog zeigen wir Ihnen die Risiken von Eigentümerinnen und Eigentümer auf und weshalb es sich lohnt, einen möglichen Hausverkauf frühzeitig durchzudenken.


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Das wichtigste in kürze:

  • Ihr Eigenheim zählt als Ihr Vermögen. Je nach Situation kann ein Verkauf notwendig werden, um die hohen Pflegekosten zu decken.

  • Ergänzungsleistungen werden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern nicht in jedem Fall ausbezahlt.

  • Früh planen spart Geld, schützt Leistungen und bringt einen fairen Verkaufspreis.


Das eigene Haus ist für die meisten weit mehr als ein Gebäude. Es ist Ort der Familiengeschichte, der Erinnerungen und Erlebnisse. Es wurde über Jahre abbezahlt, gepflegt und ist emotional von grosser Bedeutung. Umso schwerer ist der Gedanke, dass genau dieses Zuhause eines Tages gefährdet sein könnte.

Nehmen wir ein Beispiel aus der Praxis: Eine alleinstehende Hausbesitzerin, Frau Meier, stürzt unglücklich. Der Alltag daheim ist nicht mehr möglich und der Heimeintritt wird unumgänglich. Die laufenden Renten reichen nicht für die Pflegekosten, und weil das Eigenheim als Vermögen zählt, fällt der Anspruch auf Ergänzungsleistungen weg. Zuerst müssen eigene Reserven eingesetzt werden.


Was sind Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen, kurz EL, sind Geldleistungen des Staates. Sie springen ein, wenn Renten aus AHV oder IV die notwendigen Ausgaben nicht decken. Die Behörde vergleicht anerkannte Ausgaben wie Grundbedarf, Miete bis zum Höchstbetrag, Prämien der obligatorischen Krankenkasse und bei einem Heimeintritt die anerkannten Pflege- und Betreuungskosten mit den anrechenbaren Einnahmen und dem Vermögen. Entsteht dabei eine Lücke, übernimmt die Ergänzungsleistungen diese Differenz. Zusätzlich gibt es die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten, zum Beispiel für Franchise, Selbstbehalte oder notwendige Hilfsmittel.


Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Anspruch haben Personen, die in der Schweiz wohnen, eine AHV- oder IV-Leistung beziehen und die Bedürftigkeitsprüfung erfüllen. Dabei werden Einkommen und Vermögen geprüft, inklusive selbst bewohntem Eigenheim. Es gelten Freibeträge und kantonale Regeln. Frühere Schenkungen und Erbvorbezüge können als Vermögensverzicht zählen und den Anspruch mindern. Der Antrag wird bei der zuständigen kantonalen oder kommunalen Stelle gestellt und die Berechnung wird regelmässig überprüft, damit Änderungen bei Einkommen, Vermögen oder Wohnsituation korrekt berücksichtigt sind.


Wie kommen die Kosten im Pflegefall zusammen?


Schauen wir und die Kostenpunkte eines Pflegefalls an:


Kostenpunkt

Pro Tag

Pro Monat

Pension / Hotellerie

ca. CHF 145

ca. CHF 4’345

Pflege (gem. KVG)

ca. CHF 153

ca. CHF 4’601

Betreuung / Übriges

ca. CHF 55

ca. CHF 1’651

Gesamtkosten

ca. CHF 10’599

Tabelle 1: CURAVIVA (2025), Faktenblatt: Pflegefinanzierung in der Schweiz.


-> Bewohnende eines Pflegeheims tragen davon durchschnittlich rund 5'700 Franken pro Monat, der totalen 10'599 Franken, selbst.

-> Die Aufenthaltsdauer im Pflegeheim beträgt im Schnitt über 2 Jahre, was Gesamtkosten von 136'800 Franken und mehr bedeuten kann.


Was bedeutet das im Beispiel von Frau Meier

  • Ihre Monatliche Rente: CHF 2’400

  • Durchschnittlicher Eigenanteil der Pflegekosten pro Monat: CHF 5’700

  • Lücke pro Monat: CHF 5’700 minus CHF 2’400 = CHF 3’300

  • Lücke über 24 Monate: ca. CHF 79’200


Diese Lücke könnten Ergänzungsleistungen schliessen, wenn ein Anspruch besteht. Im Beispiel von Frau Meier wird der Antrag jedoch abgelehnt, weil das Eigenheim als Vermögen zählt und der Freibetrag für Alleinstehende im Kanton Zürich 112’500 Franken beträgt. Die fehlenden Mittel müssen dann aus dem Vermögen gedeckt werden. Das führt häufig zu einem Hausverkauf. Fazit: Wer früh plant, behält die Wahl und kann geordnet entscheiden.


Wieso das Eigenheim zum Risiko werden kann

Das Eigenheim zählt im Pflegefall als Vermögen, auch wenn Sie selbst darin wohnen. Zwar gibt es Freibeträge von 112’500 Franken für Alleinstehende und 300’000 Franken für Ehepaare, solange ein Partner weiterhin im Haus lebt. Sobald jedoch beide Partner im Heim sind, fällt dieser Schutz weg. Hinzu kommt, dass frühere Schenkungen oder Erbvorbezüge oft als Vermögensverzicht gewertet werden, teils noch Jahre später. Die Folge kann sein, dass trotz wenig flüssigem Geld kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht und die Finanzierungslücke aus dem Vermögen gedeckt werden muss, was nicht selten in einem ungewollten Hausverkauf endet.


Warum ein frühzeitiger Verkauf in Betracht kommt

In vielen Fällen reichen AHV- und Pensionskassengelder nicht aus, um die Heimkosten dauerhaft zu finanzieren. Wenn das Haus nicht mehr selbst bewohnbar ist, weil körperliche oder kognitive Einschränkungen es nicht zulassen, wird zusätzlich Liquidität benötigt. Ein geordneter frühzeitiger Verkauf kann dann Kosten decken, die Handlungsfreiheit sichern und verhindern, dass unter Zeitdruck ein schlechter Preis akzeptiert werden muss.


Unser Beratungsansatz

Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer die Risiken eines unerwarteten Pflegefalls frühzeitig angehen möchten, sind Sie bei IMROT Immobilien richtig. Wir beraten Sie und sind auf das Potenzial älterer freistehender Häuser spezialisiert. Wir analysieren Liegenschaften, prüfen baurechtliche Möglichkeiten und zeigen klar, was auf Ihrem Grundstück realisierbar ist. Sie bestimmen das Tempo und haben genügend Zeit, um zu entscheiden.

So behalten Sie Ruhe, vermeiden Drucksituationen und erreichen einen geordneten Verkauf oder eine Entwicklung Ihrer Liegenschaft. In unseren Referenzfällen führt die gezielte Potenzialnutzung häufig zu spürbar höheren Verkaufspreisen. Im Durchschnitt erzielen wir Verkaufspreise die rund 17% über dem bankengeprüften Marktwert liegen, wenn entsprechendes Potenzial vorhanden ist.


Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten in Ihrem Haus stecken?

Gerne prüfen wir Ihre Liegenschaft unverbindlich und erklären die nächsten Schritte.




 
 

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